Allgemeine Geschäftsbedingungen​



§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen gemäß dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Auftrag.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot; Vertragsschluss; Angebotsunterlagen

2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. Erfolgt die Bestellung elektronisch und wird eine Zugangsbestätigung erstellt, so stellt diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Auftragsbestätigung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
2.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3. Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an Bildern, Zeichnungen, Kalkulationen und anderen Unterlagen vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2.4. Leistungsänderungen behalten wir uns vor, wenn die Änderungen geringfügig sind und die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen oder wenn die Änderungen vorteilhaft sind. Änderungen sind auch zulässig, soweit sie handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen betreffen.
2.5. Grundsätzlich gilt die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder unserer Gesellschaft als vereinbarte Beschaffenheit, sofern nicht anders vereinbart. Bei Solarmodulen ergibt sich die vereinbarte Beschaffenheit aus dem jeweiligen Datenblatt des Herstellers, wobei das Flasherprotokoll des Herstellers maßgeblich ist. Abweichungen innerhalb der angegebenen Toleranzbereiche gelten als unerheblich und begründen keine Mängelansprüche. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung des Herstellers oder eines Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Modulfärbungen ohne Einfluss auf die Anlagenleistung entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit, sofern nicht anders vereinbart. Zeichnungen dienen nur der Veranschaulichung; insbesondere Modulfelder unterliegen der späteren Dachvermessung.
2.6. Die Wirtschaftlichkeitsprognose ist keine Zusicherung des zukünftigen Ertrags, sondern ein mathematisches Modell ohne Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls.
2.7. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und etwaige Zahlungen im Falle eines Rücktritts erstatten.
2.8. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Hinweis: Die Umsatzsteuer für die Installation von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen (außer Wallbox-Installationen) wurde von den Steuerbehörden vollständig erlassen.
3.2. Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch die Erhöhung der von Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 8 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises ausgeübt werden.
3.3. Die Gesamtvergütung ist bei Lieferung fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde gerät 7 Tage nach dem Fälligkeitsdatum ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug, sofern nicht bezahlt wurde. Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft oder der Kunde ist offensichtlich zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung eines Betrages berechtigt, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5. In vielen Fällen kann es unverschuldet zu endgültigen Lieferverzögerungen kommen, z. B. aufgrund von bürokratischen Abläufen wie der Registrierung bei der VBU. Einige Unternehmen benötigen mehrere Wochen für den Austausch der Zähler, und wir haben keinen Einfluss auf diese Verzögerungen.

(3.a) Rechnungsstellung (für Aufträge, die Kauf und Montage umfassen) wie folgt:

-Null Anzahlung.
-65 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Materialien auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
-35 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich ein späterer Beginn der Arbeiten angegeben ist, erfolgt die Zahlung nach dem vereinbarten Datum.

(3.b) Rechnungsstellung (nur für Montageaufträge) wie folgt:

-Null Anzahlung.
-Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.

§ 4 Haftung für Mängel

4.1. Gewährleistungsansprüche entstehen nicht bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Qualität oder bei geringfügigen Beeinträchtigungen der praktischen Verwendbarkeit, solange das System vollständig und richtig funktioniert.

4.2. Wir haben das Recht, zwischen der Mängelbeseitigung und der Lieferung von Neuware zu wählen. Die Reparatur muss schriftlich vom Kunden angefordert werden. Wir müssen eine Frist von mindestens 7 Wochen für die Reparatur erhalten.

4.3. Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich melden; die Mitteilung innerhalb dieser Frist ist ausreichend. Die Mängel müssen so detailliert wie möglich beschrieben werden.

4.4. Der Kunde trägt die Kosten für die Reparatur, wenn sie aufgrund des Transports der Ware an einen anderen Ort als den Firmensitz des Kunden höher werden, es sei denn, der Transport entspricht dem beabsichtigten Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB bleibt unberührt. Ungeachtet anderer Ansprüche von uns muss der Kunde uns die Kosten für eine unberechtigte Mängelrüge erstatten.

4.5. Wir haften im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Vertreter oder Beauftragten sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Mit Ausnahme der in Satz 1 genannten Fälle beschränkt sich unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung auf die Erstattung von Schäden und die Übernahme unnötiger Kosten bis maximal 5 % des Lieferwertes. Weitere Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die oben genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn eine Haftung aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Änderungen der Beweislastregeln haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden.

4.6. Der Kunde kann nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir für die Nichterfüllung der Verpflichtungen verantwortlich sind; im Falle von Mängeln bleiben die gesetzlichen Bedingungen bestehen. Der Kunde muss innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung angeben, ob er aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten oder auf Lieferung bestehen wird. Sie haben das Recht, Ihr Geld zurückzuerhalten, wenn Sie mit unserem Service unzufrieden sind, vorausgesetzt, dass das Problem von uns nicht gelöst werden kann. Unser Team ist verpflichtet, Ihre Rechte zu schützen. Diese Garantie sollte nicht missbraucht werden und muss begründet sein. Der Kunde kann eine Rückerstattung beantragen, wenn er uns innerhalb von 12 Monaten nach der Installation schriftlich über seine Unzufriedenheit mit der Leistung des Systems informiert, sofern Solar Arrayz das Problem nicht lösen kann. Der Kunde muss einen detaillierten Grund für die Unzufriedenheit angeben und Solar Arrayz die Möglichkeit zur Behebung geben. Diese Garantie gilt nicht im Falle von vorsätzlichen oder schwerwiegenden Schäden am System durch den Kunden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte PV-Anlagen und Geräte bleiben bis zurvollständigen Bezahlung der hierfür jeweils geschuldeten Vergütung im Eigentum von Solar Arrayz.

§ 6 Geistiges Eigentum

Sämtliche an der PV-Anlage, den Geräten oder Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Produktdokumentationen, Fotos und dergleichen bestehende Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums stehen ausschließlich Solar Arrayz oder einem sonstigen Rechtsinhaber zu. Dem Kunden werden hieran keine Rechte eingeräumt.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelansprüche des Kunden

7.1. Solar Arrayz haftet gegenüber ihren Kunden für Sachund Rechtsmängel nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2. Dem Kunden stehen bei etwaigen Sach-, Produkt- oder Rechtsmängeln verkaufter Produkte oder erbrachter Werkleistungen alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln nur unter dengesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen können

§ 8 Garantien

8.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen von Solar Arrayz sind keine Garantien im Rechtssinn. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien binden Solar Arrayz.
8.2. Soweit vereinbart, stehen dem Kunden in Bezug auf eine gelieferte PV-Anlage, von Geräten oder von Komponenten hiervon Ansprüche aus Garantien gegen deren Hersteller zu („Herstellergarantien“). Gegenstand, Voraussetzungen, Inhalt, Dauer und verpflichteter Hersteller ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller. Ansprüche aus Herstellergarantien muss der Kunde direkt bei dem aus einer solchen Garantie verpflichtete Hersteller nach den Regelungen der jeweiligen Garantiebedingungen geltend machen. Dem Kunden stehen aus Herstellergarantien keine Ansprüche gegen Solar Arrayz zu. Solar Arrayz steht auch nicht dafür ein, dass aus einer Herstellergarantie verpflichtete Hersteller daraus geschuldete Leistungen garantiegemäß erbringen.

§ 9 Garantie für die Lebensdauer

Für unsere Kunden sind wir verpflichtet, alle Störungen zu beheben, nicht zufriedenstellende Ergebnisse zu reparieren oder neu zu erstellen.

§ 10 Rücktrittsvorbehalt

10.1. Solar Arrayz behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn aus von Solar Arrayz nicht zu vertretenden und ihr bei Vertragsschluss weder bekannten noch fahrlässig unbekannten sowie nach Ablauf einer von Solar Arrayz dem Kunden gesetzten angemessenen Frist fortbestehenden (i) rechtlichen Gründen (z. B. wegen einer abgelehnten oder nicht rechtzeitig erteilten erforderlichen Genehmigung), (ii) technischen Gründen (z. B. wegen fehlender Tragfähigkeit des Gebäudedachs oder wegen Verletzung einer die technischen Montagevoraussetzungen, insbesondere die Eignung der Hauselektrik im Sinne von Ziffer 7.1, betreffenden, mehr als nur unwesentlichen Mitwirkungspflicht des Kunden) oder (iii) sonstigen vergleichbar triftigen Gründen (z. B bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Kunde wegen fehlender Zahlungsfähigkeit bereits fällige oder zu erwartenden künftigen Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können) die vertragsgemäße Erfüllung des Vertrags für sie unzumutbar erschwert oder verzögert wird.
10.2. Wenn die in Ziffer 11.1 geregelten Rücktrittsvoraussetzungen nur in Bezug auf einzelne Lieferungen oder Leistungen oder – im Fall teilbarer Lieferungen oder Leistungen – nur in Bezug auf Teile davon vorliegen, kann Solar Arrayz den Vertrag auch nur teilweise in Bezug auf die betroffenen Lieferungen oder Leistungen bzw. Teile davon erklären, es sei denn, dem Kunden ist das Festhalten an dem Vertrag im Übrigen nicht zumutbar.

§ 11 Selbstbelieferungsvorbehalt

Falls Solar Arrayz Lieferungen oder Leistungen nach diesem Vertrag aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender, verspäteter oder fehlerhafter Belieferung oder Leistungserbringung durch einen Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, obwohl Solar Arrayz vor Vertragsschluss mit dem Kunden einen kongruenten Vertrag über den Bezug der entsprechenden Lieferung oder Leistung mit dem Erfüllungsgehilfen, Lieferanten .

§ 12 Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen und -leistungen

12.1. Solar Arrayz liefert die Komponenten der PV-Anlage unddie vereinbarten Geräte rechtzeitig vor der vereinbarten Montage. Solar Arrayz wird dem Kunden den Liefertermin mit angemessener Frist ankündigen.
12.2. Im Fall der Lieferung der PV-Anlage mit anschließender DC-Montage sowie im Falle sonstiger Werkleistungen bzw. Lieferungen im Rahmen von Werkverträgen geht die Gefahr jeweils mit der (Teil-)Abnahme der jeweiligen Leistung vollständig und endgültig auf den Kunden über. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage und der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn weitere Leistungen (z.B. die AC-Montage) oder die Lieferung weiterer Geräte beauftragt wurde und diese Erfüllung dieser Leistungen bzw. Lieferungen im Zeitpunkt der (Teil-Abnahme) der bereits erbrachten Leistung noch aussteht.
12.3. Solar Arrayz ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungenberechtigt, sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 13 Aktualisierungen und Änderungen

13.1 Solar Arrayz behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung dieser Bedingungen, um sicherzustellen, dass er alle Klauseln und neuen Änderungen versteht und ihnen zustimmt.

§ 14 Verzicht und Freistellung

14.1 Kein Verzicht oder Verzögerung bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Vorteils aus einer Bestimmung in diesem Vertrag gilt als Verzicht oder Änderung dieses Rechts oder Vorteils, und dies entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag.